Wettbewerbsbehörde dementiert Nachricht über „Haselnussverbot“ für Ferrero

Das Wettbewerbsamt dementierte die Nachricht über die Aufhebung der Entscheidung des 15. Verwaltungsgerichts Ankara bezüglich der Untersuchung von Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Tic. AŞ, die zu einer Verpflichtung geführt hatte.
In der Erklärung des Vorstands heißt es: „Die Nachricht, dass Ferrero seinen Einkauf, das Knacken und den Export von Haselnüssen in der Türkei einstellen und nur noch importieren werde und dass der Vorstand entschieden habe, dass gegen das Unternehmen eine Geldbuße verhängt werden soll, entspricht nicht der Wahrheit.“
Die vollständige Erklärung des Wettbewerbsausschusses lautet wie folgt:
„Die Notwendigkeit einer Erklärung entstand aufgrund der falschen und irreführenden Pressemeldungen über die Aufhebung der Entscheidung des Wettbewerbsausschusses im Ermittlungsverfahren gegen Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Tic. AŞ durch das 15. Verwaltungsgericht in Ankara, die zu einer Verpflichtung geführt hatte. Wie man sich erinnern wird, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Ferrero am 07.03.2024 mit der Annahme der von Ferrero eingegangenen Verpflichtungen abgeschlossen. Diese umfassten im Wesentlichen die Reduzierung der Käufe geschälter Haselnüsse, die Erhöhung der Käufe inländischer Haselnüsse, die Durchführung von Haselnusskäufen in einer Weise, die das Funktionieren des Marktes nicht stört, und keine Käufe unterhalb des Referenzpreises des Amtes für Bodenprodukte.
Vorstandsentscheidung aufgehoben
Im Anschluss an die Entscheidung wurde beim 15. Verwaltungsgericht Ankara eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung des Vorstands eingereicht. Am Ende des Verfahrens hob das 15. Verwaltungsgericht Ankara die Entscheidung des Vorstands grundsätzlich auf und begründete dies damit, dass die angebotenen Verpflichtungen mit Fokus auf Preis und Menge keine konkrete und verlässliche Zusicherung böten, dass Ferrero sein Potenzial zum Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung beseitigt oder seine marktbeherrschenden und ausbeuterischen Verhaltensweisen dauerhaft beendet habe. Die Auswirkungen der eingegangenen Verpflichtungen auf den Haselnussmarkt seien nicht anhand einer ganzheitlichen wirtschaftlichen Analyse bewertet worden, weshalb die Verpflichtungsentscheidung in ihrer jetzigen Form unzureichend sei.
NACHRICHTEN SPIEGELN NICHT DIE WAHRHEIT WIDER
Das Gerichtsurteil bewertete lediglich die Entscheidung des Vorstands zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage der eingegangenen Verpflichtungen und sah keine Sanktionen gegen Ferrero oder andere betroffene Parteien vor. Mit anderen Worten: Die Nachricht, dass Ferrero seinen Haselnusskauf, das Haselnussknacken und den Haselnussexport in der Türkei einstellen und nur noch importieren darf und der Vorstand eine Geldbuße gegen das Unternehmen verhängt hat, entspricht nicht der Wahrheit. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass das Gerichtsverfahren zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen ist.
Obwohl Ferrero gemäß der Gerichtsentscheidung nicht mehr verpflichtet ist, die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, muss die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des Wettbewerbsausschusses gesetzt werden, um eine durch konkrete Daten gestützte Marktanalyse durchzuführen und die notwendigen Bewertungen vorzunehmen, um den wirksamen Wettbewerb auf dem Haselnussmarkt zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang bleibt Ferrero verpflichtet, seine marktbeherrschende Stellung nicht zu missbrauchen, bis der Wettbewerbsausschuss eine neue Entscheidung trifft. Dies wird der Öffentlichkeit mit freundlicher Genehmigung bekannt gegeben.
ahaber